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hack3r.de - Aachener Weblog von Hendrik Thüs


18. Oktober 2007

Versammlungen von mindestens 3 Personen

Einschreiten können die städtischen Ordnungskräfte nun aber auch, wenn auf öffentlichen Straßen und Plätzen Alkohol konsumiert wird – sofern es zu aggressiven oder gefährdenden Verhaltensweisen kommt. Gleiches gilt für nicht genehmigte Versammlungen von mindestens drei Personen, wenn von ihnen ähnliches Drohpotenzial ausgeht.

Quelle: AZ-Web.de

Das erinnert mich doch ein wenig an Monkey Island 4 :)